Partner vieler Branchen –
Steuerberatung Lommers-Thürck

Vielfältige Branchen mit ganz eigenen Ansprüchen

Unsere Kanzlei ist stolz darauf, vielfältige Mandant*innen aus unterschiedlichen Branchen betreuen zu dürfen. Sie alle bringen komplexe und diffizile Ansprüche mit – auf unsere fundierte Beratung ist in jedem Fall Verlass.

Handwerk und Baugewerbe

Personen aus dem Handwerk und aus Bauhandwerksbetrieben bekommen mit unserer Beratung das passende Werkzeug an die Hand, um Fragen zur Rechnungslegung, der Umsatzsteuerpflicht, dem Bau-Lohn und Lohnabrechnungen mit SOKA Bau-Pflicht aus dem Weg zu räumen. Als Fachberater*innen für das Baugewerbe und das Handwerk (IFU/ISM gGmbH) kennen wir Ihre Branche aus dem Effeff und unterstützen Sie tatkräftig.

Handwerk und Baugewerbe
Heilberufe und Heilnebenberufe

Heilberufe und Heilnebenberufe

Auch wenn grundsätzlich gilt, dass die Umsätze aus Tätigkeiten im Heilberufsfeld nicht der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer unterliegen, gibt es Ausnahmen. Zum Beispiel droht bei Praxen/Gemeinschaftspraxen, in denen aufgrund ihrer Größe und/oder Anzahl der angestellten Ärzt*innen eine Überwachung der einzelnen Behandlungen durch Inhaber*innen real nicht mehr geleistet werden kann, Gewerbesteuerpflicht. Umsätze aus Gutachten, Laborleistungen und Produktverkäufen unterliegen der Umsatzsteuer. Behandlungen ohne ärztliche Indikation unterliegen ebenfalls der Umsatzsteuer. Damit Sie in keine Falle tappen, beraten wir Sie umfassend zu Ihrer individuellen Situation. Ob Sie Praxisinhaber*in oder angestellt sind, wir klären alle Fragen.

Gastronomie

Da im Gastronomiegewerbe die meisten Umsätze bar abgewickelt werden, hat das Finanzamt ein besonderes Auge auf Gastrobetriebe.

Damit Sie gar nicht erst unter Generalverdacht geraten, helfen wir Ihnen in allen Steuerfragen und bei den Aufzeichnungspflichten. So müssen Sie die nächste Betriebsprüfung nicht fürchten, sondern können sich mit gutem Gewissen ganz Ihrem Tagesgeschäft widmen.

Gastronomie Astrid Lommers-Thürck - Steuerberaterin
Apotheken - Astrid Lommers-Thürck - Steuerberaterin

Apotheken

Auch Apotheken zählen zu den bargeldintensiven Branchen und stehen im Fokus der Finanzverwaltung. Da seit dem 01.01.2018 die Vorgaben für Kassensysteme deutlich verschärft wurden, sollten zwar keine Probleme in der Kassennachschau entstehen – aber sicher ist sicher. Wir helfen Ihnen und bieten Ihnen einen Quick-Check zur Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung an.

Darüber hinaus halten wir Sie auf dem Laufenden, was die gesetzlichen Vorgaben angeht. Bei steuerlichen Fragestellungen, der notwendigen Digitalisierung, der erforderlichen Verfahrensdokumentation bei An- und Verkauf einer Apotheke, bei der Übergabe an die nächste Generation oder bei Anbindung eines Onlineshops sind wir beratend an Ihrer Seite.

Dienstleister*innen und Freiberufler*innen

Da wir selbst Dienstleister*innen in einem freien Beruf sind, kennen wir hier das Steuerrecht sehr gut. Freie Berufe sind vielzählig und alle bringen eigene Besonderheiten mit. Wir haben den Durchblick und können Sie speziell auf Ihre Tätigkeit zugeschnitten umfassend beraten.

Dienstleister und Freiberufler - Astrid Lommers-Thürck - Steuerberaterin
Berufsgruppen Astrid Lommers-Thürck - Steuerberaterin
Berufsgruppen - Astrid Lommers-Thürck - Steuerberaterin
Berufsgruppen - Astrid Lommers-Thürck - Steuerberaterin
Berufsgruppen - Astrid Lommers-Thürck - Steuerberaterin

Zu unseren Mandant*innen zählen auch folgende Berufsgruppen:

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(Keine Beratung nach Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV)